SIPSI | Entsendung von Arbeitskräften – Vorabmeldung der Entsendung

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Jeder außerhalb Frankreichs ansässige Arbeitgeber der die Ausführung einer Dienstleistung auf französischem Gebiet plant muss vor Beginn seiner Tätigkeit in Frankreich eine Vorabmeldung or Bescheinigung der Entsendung für seine Arbeitnehmer vornehmen, und zwar bei der Arbeitsaufsichtsbehörde am Ort der Leistungserbringung.

Überarbeitung des Teleservice SIPSI

Die neue Version von SIPSI ist seit Dienstag, dem 16. Juli 2019 verfügbar : https://www.sipsi.travail.gouv.fr.

Das Ministerium für Arbeit überarbeitet den Teleservice SIPSI komplett, um auf die verschiedenen Erwartungen und Feedbacks der Nutzer einzugehen.

Diese Überarbeitung führt die Bemühungen um Vereinfachung und Klarheit fort, damit die ausländischen Unternehmen ihre Meldungen so schnell und so präzise wie möglich eingeben können. Darüber hinaus bietet sie neue, leistungsstärkere Instrumente für die Kontrollbehörden.

Die Vorteile der neuen SIPSI-Version:

  • Mehrsprachiger Zugang: Französisch-Englisch-Deutsch-Italienisch-Spanisch.
  • Weiterentwicklung der verschiedenen Rubriken, um unnütze oder doppelte Eingaben zu verringern, bestimmte Informationen automatisch zu ergänzen und zu prüfen, um das Fehlerrisiko zu senken und die Genauigkeit der Meldungen zu verbessern
  • Spezielle Übertragungslösung per API für Unternehmen und Bevollmächtigte aus der Transportbranche, die eine hohe Anzahl von Entsendungsmeldungen übertragen.
  • Neue Konten für die Kunden der ausländischen Unternehmen und für deren Bevollmächtigte / Vertreter in Frankreich
  • Ein Arbeitsinstrument, das insbesondere neue Such- und Zielfunktionen umfasst, stellt den Kontrollbeamten der Arbeitsaufsichtsbehörde genauere Informationen und leistungsstärkere Instrumente zur Verfügung
  • Lösung zur Einsicht der Datenbank für die anderen Kontrollinstanzen, welche die Möglichkeit bietet, die Einsicht in SIPSI direkt in die Überwachungs-Anwendungen einzubeziehen.
  • Die neue Version des Portals SIPSI berücksichtigt die durch das Gesetz Nr. 2018-771 vom 5. September 2018, den Erlass Nr. 2019-555 vom 4. Juni 2019 veranlassten Entwicklungen bezüglich der Formalitäten, die mit der Entsendung von Arbeitskräften nach Frankreich einhergehen sowie des Dekret Nr. 2020-916 vom 28. Juli 2020 über entsandte Arbeitnehmer und die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sowie dem Dekret 2023-185 vom 17. März 2023 über die Formalitäten der Entsendung.

Hier finden Sie die wichtigsten Entwicklungen

Für die ausländischen Unternehmen

Für die Kunden ausländischer Unternehmen

Für die Bevollmächtigten und Vertreter ausländischer Unternehmen in Frankreich

Teleservice SIPSI nutzen

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Jeder außerhalb Frankreichs niedergelassene Arbeitgeber, der Arbeitnehmer ins französische Staatsgebiet entsendet, muss vor Beginn seiner Tätigkeit in Frankreich eine Vorabmeldung der Entsendung oder eine Entsendungsbescheinigung an die Arbeitsaufsichtsbehörde übermitteln.

Die ausländischen Unternehmen können ihre Entsendungsmeldungen mit der neuen Version des Teleservice SIPSI vom Ministerium für Arbeit auf einfache und sichere Art und Weise ausfüllen und übertragen. Diesen Service erreichen sie über folgenden Link:

SIPSI

Seit der Überarbeitung von SIPSI haben sich die Empfangsbestätigungen für die Entsendungserklärungen und -bescheinigungen, die dem Auftraggeber ausgehändigt oder im Fahrzeug aufbewahrt werden müssen, geändert. Nachstehend finden Sie eine unverbindliche Beschreibung des Meldebogens :

- Erklärung der Abordnung

Der Auftraggeber kann auch auf die Empfangsbestätigungen der Entsendungserklärungen seiner Dienstleistungserbringer (ohne Beförderung) zugreifen, indem er auf SIPSI ein eigenes Konto einrichtet.

Weitere Informationen

SIPSI Sowie die mehrsprachige FAQ
Die Übermittlung von Entsendebescheinigungen für bestimmte Arbeitnehmer an Transportunternehmen Finden Sie auf der Website des Verkehrsministeriums
Entsendungen Können Sie den dafür vorgesehenen Ordner einsehen.

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