Rechtsmittel von entsendeten Arbeitnehmern zur Verteidigung ihrer Rechte Und Information von Arbeitgebern

Rechtsmittel von entsendeten Arbeitnehmern zur Verteidigung ihrer Rechte

1. Inanspruchnahme der Arbeitsaufsichtsbehörde

Außer in Missbrauchsfällen stellt die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer die Arbeitsaufsichtsbehörde über ihm unnormal erscheinende Sachverhalte bezüglich des Unternehmens informiert, keinen Fehler dar. Die Arbeitsaufsichtsbehörde kann insbesondere kontaktiert werden, um die Anwendung der gesetzlichen, regulatorischen und vertraglichen Bestimmungen in Bezug auf Arbeitsbeziehungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Unternehmen zu überprüfen, Verstöße gegen das Arbeitsrecht festzustellen, den Dialog und die gütliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinfachen, um einem Streit vorzubeugen bzw. ihn beizulegen (individuell oder kollektiv).

Um die nächstgelegene zuständige Serviceabteilung zu kontaktieren (klicken Sie hier)

Darüber hinaus können sich entsendete Arbeitskräfte, die bei in Frankreich ansässigen Kunden tätig sind, bei jedem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber über Sachverhalte informieren, die dem Personal unbedingt in ihm zugänglichen Räumlichkeiten zur Kenntnis gebracht werden. Dies sind :
  Name, Adresse und Telefonnummer des zuständigen Arbeitsinspektors ;
  Name, Adresse und Telefonnummer des Arbeitsmediziners und der Rettungsdienste (Feuerwehr, Notarzt usw.) ;
  Die Kontaktdaten einer Telefon-Hotline für Anfragen nach Informationen und Beratung zur Diskriminierung und zu den Bedingungen für die Weiterleitung von Fällen an den Menschenrechtsverteidiger.

2. Geltendmachung seiner Rechte beim Arbeitsgericht

Entsendete Arbeitnehmer können Einsprüche im Zusammengang mit dem Arbeitsvertrag vor dem Arbeitsgericht geltend machen, und zwar in dem Zuständigkeitsbereich, dem die Leistung unterliegt bzw. unterlag. Wenn die Leistung an Orten erfolgt oder erfolgt ist, die sich im Zuständigkeitsbereich verschiedener Arbeitsgerichte befinden, können diese Einsprüche in einem beliebigen dieser Gerichte erfolgen.

- Für weitere Informationen über Arbeitsgerichtsverfahren klicken Sie hier.
 Um die Adressen und Zuständigkeitsbereiche der Arbeitsgerichte zu erfahren, klicken Sie hier.

3. Hilfe bei den Arbeitnehmergewerkschaften einholen

Darüber hinaus haben Gewerkschaftsorganisationen, die Arbeitnehmer vertreten, die Möglichkeit, in Entsendungsangelegenheiten im Namen eines Arbeitnehmers gerichtlich vorzugehen, ohne ein Mandat des Betroffenen rechtfertigen zu müssen, sofern dieser sich nicht dagegen ausgesprochen hat.

Um die repräsentativen Gewerkschaften der Branche zu erfahren, klicken Sie hier

4. Anlaufstellen für Rechtsauskünfte (Points d’accès aux droits - PAD)

An Anlaufstellen für Rechtsauskünfte werden unentgeltlich Informationen und Rechtsberatungen, Hilfe und Betreuung bei Verwaltungs- und Rechtsverfahren sowie ein Zugang zu Vermittlungs- und Schlichtungsverfahren angeboten. Sie sind für alle offen.

Um eine kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, muss man vor Ort, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren.

Um Ihre nächstgelegene Anlaufstelle für Rechtsauskünfte zu finden, besuchen Sie das Telefonbuch, indem Sie hier klicken.

Information für Arbeitgebern

1. Kontakt zur DIRECCTE aufnehmen

Genau wie der Arbeitnehmer kann auch der Arbeitgeber Kontakt zur zuständigen Behörde in der Nähe seines Arbeitsortes aufnehmen. Um sie zu finden, klicken Sie hier

2. Sich bei einer Arbeitgeberorganisation oder Berufskammer informieren

Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Frankreich entsenden, können bei den repräsentativen Arbeitgeberorganisationen der Branchen Informationen über die Ausübungsbedingungen für ihre Tätigkeit in Frankreich einholen, in denen sie tätig sind. Um von der repräsentativen Organisationen zu erfahren, klicken Sie hier

Weiterhin können Unternehmen Kontakt zu den Berufskammern und –Verbänden aufnehmen : Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern (info@apcma.fr), Landwirtschaftskammern oder Verband freier Berufe.