Tarifverträge, die für externe Mitarbeiter gültig sind. Der Fokus liegt auf die durch Tarifverträge garantierten Rechte in den "großen Sektoren".

In diesem Abschnitt informieren wir Sie über die Möglichkeiten für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, die entsandt werden, sich über die erweiterten französischen Tarifverträge zu informieren, die Sie anwenden müssen oder von denen Sie profitieren, wenn Sie sich auf dem Staatsgebiet aufhalten. Ebenso bieten wir Ihnen Hilfe an, um sich über die Rechte und Pflichten aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen zu informieren, die für bestimmte Branchen und Berufszweige gelten, die anerkanntermaßen jedes Jahr eine große Zahl von externen Arbeitnehmern aufnehmen.

Ein Tarifvertrag nach französischem Recht ist ein Text, der das Ergebnis von Tarifverhandlungen zwischen repräsentativen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ist :

  die Einstellungs-, Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sowie die sozialen Versicherungen, die als Tarifvertrag bezeichnet werden, weil er alle diese Fragen
  mit Bezug auf die vorgenannten Themen behandelt

Bei den Texten, die für externe Arbeitnehmer gelten, handelt es sich nur dann um die so genannten erweiterten Branchentarifverträge und -abkommen, wenn sie durch einen Erweiterungsbeschluss des Arbeitsministeriums für alle Unternehmen einer betroffenen Branche gelten.

Bestimmung des anwendbaren Tarifvertrags :

Der anwendbare Tarifvertrag richtet sich nach der Tätigkeit, die der externe Arbeitnehmer während seines Dienstes in Frankreich ausgeübt hat. Auf der Grundlage der Arbeit, die der externe Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz in Frankreich leistet, gilt somit die Referenzvereinbarung, die für französische Arbeitnehmer gilt, die bei einem Unternehmen beschäftigt sind, dessen Haupttätigkeit mit der des externen Arbeitnehmers in Frankreich identisch ist.

Sobald die Vereinbarung festgelegt ist, gelten deren Bestimmungen unter zwei Bedingungen :
  Es muss eine Verlängerungsverfügung ausgestellt worden sein, damit sie als allgemein gültig und somit auf den externen Mitarbeiter anwendbar angesehen werden kann.
  Die Bestimmungen müssen sich auf eines der elf Themen beziehen, die in Artikel L. 1262-4 des Arbeitsgesetzes ("harter Kern") für Arbeitnehmer aufgeführt sind, die für weniger als dreizehn Monate entsandt werden.

Sonderfall der Leiharbeiter :
In Anwendung der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit unterliegen Leiharbeiter, die in ein Unternehmen entsandt werden, hinsichtlich der Arbeitszeit, der Überstunden, der Pausen, der Ruhezeiten, der Nachtschicht, des Urlaubs, der gesetzlichen Feiertage und des Arbeitsentgelts denselben Übereinkommen und Vereinbarungen, auch wenn diese nicht verlängert wurden, wie sie in diesem betreffenden Unternehmen gelten.

Hinzuziehen des anwendbaren Tarifvertrags

1. Zunächst können Sie die Website der Tarifvertragsdatenbank aufrufen, die über den folgenden Link zugänglich ist. Sobald Sie auf der Website sind, geben Sie in der Registerkarte oben links das Schlüsselwort ein, das der Tätigkeit des externen Mitarbeiters in Frankreich entspricht (Beispiel : Landwirtschaft).

2. Im Falle von Mehrfachnennungen aus der Datenbank und im Zweifelsfall können Sie eine Bestätigung des für Ihre Situation geltenden Regelung oder Tarifvertrags anfordern, indem Sie sich an eine der repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen der Berufsverbände in Frankreich wenden : https://travail-emploi.gouv.fr/dialogue-social/la-representativite-syndicale-et-patronale/

3. Sie können den vollständigen Text der Regelung oder des Tarifvertrags, der für Ihr Unternehmen und Ihre Situation gültig ist, über eine Stichwortsuche auf der Website "légifrance" abrufen

Rechte und Pflichten, die in den wichtigsten Sektoren gelten, die von der Entsendung von Arbeitnehmern in Frankreich betroffen sind

Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung aller Rechte der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber in den Tätigkeitsbereichen, die den wichtigsten Sektoren entsprechen, die von der Entsendung von Arbeitnehmern in Frankreich betroffen sind.

BAUWESEN :